lookout4dogs.ch wird als Informationsplattform von der Fachsektion der Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte STVT AVSPA empfohlen.
TRACES Papiere sind die obligatorischen Begleitpapiere des Tieres für den Grenzverkehr. Darin steht, woher das Tier kommt, welche Organisation das Tier transportiert/vermittelt und wohin das Tier verbracht wird.
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TRACES dient im grenzüberschreitenden Verkehr der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Tieren und stellt in elektronischer Form, mit der Möglichkeit zum Ausdruck, die Tiergesundheitsbescheinigungen zur Verfügung, die die Transporte von lebenden Tieren innerhalb der EU begleiten müssen. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern muss an der CH-Grenze eine TRACES-Notifikation erstellt werden.
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Nur damit kann sicher gestellt werden, dass es kein Illegaler Tiertransport von profitgierigen Hundehändlern ist. Das Tier muss mit einem Mikrochip (ISO-Norm) gekennzeichnet sein, und von einem korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass begleitet sein.
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Ohne die erforderliche Handelsbewilligung und ohne eine TRACES Meldung ist die importierende Organisation mehr als nur dubios - es operiert illegal und unterstützt das Tierleid für Profit.
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Wer ein Heimtier ohne Handelsbewilligung und TRACES-Registrierung einführt, darf dies nur, wenn das Tier nicht Gegenstand einer Eigentumsübertragung ist. Es darf aber ein Heimtier im Auftrag (nur mit schriftlicher Ermächtigung des Besitzers) eines Besitzers eingeführt werden (z.B. über Flugpaten).
Die Möglichkeit im Netz Hunde zum Kauf anbieten zu können, eröffnet profitgierigen Hundehändlern äusserst lukrative Geschäftsmöglichkeiten. Hunde, die meist unter erbärmlichsten Bedingungen produziert und gehalten werden, können so im grossen Stil an die hiesige Kundschaft verschachert werden. Hier klicken: Kostenlose Brochüren (pdf-File herunterladen). Weiterteilen ist ausdrücklich erwünscht!
Aus Tierschutzgründen dürfen Welpen, die jünger als 56 Tage alt sind, nur in Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme transportiert werden. Definitiv in die Schweiz importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt in der nationalen Hundedatenbank «AMICUS» registriert werden.
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Wir unterstützen die Informationskampagne (hundekauf.ch) des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bei Fragen zu Hundehandel- und Reisebestimmungen steht das Infodesk des BLV für telefonische Auskunft zur Verfügung: Tel. 058 463 30 33 (Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr)
So erkennen Sie seriöse Züchter:
Wer sich entscheidet, einem heimatlosen oder vom Vorbesitzer abgegebenen Tier eine zweite Chance zu geben, findet seriöse Angebote auf adopt-a-pet.ch. Auf dieser Plattform präsentieren die Sektionen des Schweizer Tierschutz STS zu vermittelnde Tiere. Interessenten können sich somit online ein Tier aussuchen, ohne dabei Gefahr zu laufen, illegalen Machenschaften, haltloser Geschäftemacherei oder auch undurchsichtigen ausländischen Organisationen auf den Leim zu gehen.
Einfach mal draufklicken und reinschauen